AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Europe Freight Kft.

H-2161 Csomád, Petőfi utca 10.
Steuernummer: HU262852590
Stand: 01.01.2025

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle von der WTL Transport Logistik GmbH (nachfolgend „Dienstleister“) erbrachten Speditions- und Transportorganisationsleistungen.

Mit Auftragserteilung, schriftlicher Auftragsbestätigung oder Inanspruchnahme der Leistung erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindliche Vertragsgrundlage an.

  1. Stellung des Dienstleisters

Der Dienstleister tritt ausschließlich als Spediteur bzw. Transportorganisator auf und nicht als Frachtführer, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Die Auswahl von Frachtführern und Subunternehmern erfolgt nach freiem Ermessen des Dienstleisters.

  1. Auftragsdaten und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Dienstleister bei Auftragserteilung alle für die Durchführung des Transportes wesentlichen Angaben vollständig, richtig und schriftlich mitzuteilen, insbesondere:

  • Art, Menge, Gewicht, Maße und Verpackung der Ware
  • Warenwert
  • ADR- / Gefahrguteigenschaften
  • Lade- und Entladebedingungen sowie Zeitfenster

Der Auftraggeber hat insbesondere auf folgende Güter ausdrücklich hinzuweisen:

  • verderbliche Güter
  • gefährliche Güter (ADR)
  • wertvolle Güter
  • lebende Tiere
  • Bargeld, Schmuck, Wertpapiere
  • leicht beschädigbare Güter

Unterbleibt eine solche Mitteilung, haftet der Dienstleister nicht für daraus entstehende Schäden oder Folgekosten.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt das Zahlungsziel 14 Tage netto ab Rechnungsdatum.

Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 352 UGB sowie weitere Verzugsschäden geltend zu machen und weitere Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen.

Der Dienstleister besitzt ein Pfandrecht am Transportgut zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung.

  1. Haftung und Haftungsbegrenzung (CMR)

Soweit der Dienstleister haftet, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere gemäß der CMR-Konvention.

Die Haftung für Güterschäden ist gemäß Art. 23 CMR auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm Rohgewicht der beschädigten oder verlorenen Ware begrenzt.

Warenwert und Zusatzversicherung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Dienstleister vor Auftragserteilung schriftlich zu informieren, wenn der tatsächliche Warenwert die vorgenannte CMR-Haftungsgrenze übersteigt.

Eine Haftung über die gesetzliche Haftungsgrenze hinaus wird ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und nur gegen Abschluss einer gesonderten Zusatzversicherung übernommen.

Der bloße Hinweis auf eine bestehende CMR-Versicherung oder hohe Versicherungssummen begründet keinen Anspruch auf Ersatz über die gesetzliche Haftungsgrenze hinaus.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Vertragsstrafen Dritter sowie Produktions- oder Stillstandskosten ist ausgeschlossen.

  1. Reklamationen

Reklamationen und Schadenanzeigen sind schriftlich und spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ablieferung der Ware geltend zu machen.

Nach Ablauf dieser Frist gelten Ansprüche als verwirkt.

  1. Stornierungsbedingungen

Der Dienstleister ist berechtigt, den Auftrag kostenfrei bis spätestens 17:00 Uhr am Werktag vor dem geplanten Ladetag zu stornieren, insbesondere bei Kapazitätsmangel, technischen Defekten oder Ausfall von Subunternehmern.

Erfolgt die Stornierung am Ladetag oder danach, ist die Haftung des Dienstleisters auf eine pauschale Vertragsstrafe von maximal 250 EUR begrenzt.

Der Auftraggeber kann den Auftrag kostenfrei bis spätestens 14:00 Uhr am Werktag vor dem geplanten Ladetag stornieren.
Bei späterer Stornierung ist der Dienstleister berechtigt, 80 % des vereinbarten Frachtpreises in Rechnung zu stellen.

  1. Höhere Gewalt

Der Dienstleister haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung infolge höherer Gewalt, insbesondere bei Naturkatastrophen, Streiks, behördlichen Maßnahmen, Verkehrsbeschränkungen oder politischen Ereignissen.

  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, AÖSp

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Europe Freight Kft., insbesondere das zuständige Gericht in Ungarn, der Budapest Környéki Törvényszék.

Zusätzlich zu diesen AGB gelten anerkannte internationale Speditionsbedingungen (z. B. AÖSp), sofern sie diesen AGB, zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder der CMR-Konvention nicht widersprechen

  1. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel).

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Schreiben Sie eine Nachricht an: office@europefreight.eu oder rufen Sie +43 699 17 33 57 06 an.

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